Werden Sie Energieproduzent
Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung
Sie denken darüber nach, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses oder Carports zu installieren und auf diese Weise erneuerbare Energie zu erzeugen? Als Privatperson haben Sie zwei Möglichkeiten, den von Ihnen produzierten Strom zu nutzen:
- entweder Sie verkaufen ihn, indem Sie ihn ins Stromnetz einspeisen
- oder Sie nutzen ihn, um Ihren eigenen Strombedarf abzudecken (bezeichnet als Eigenverbrauch) und verkaufen nur den Strom, den Sie nicht benötigen
Bitte beachten Sie: auch wenn Sie sich für die eigene Nutzung des Stroms entscheiden, wird es sehr wahrscheinlich Zeiten geben, zu denen Sie nur einen Teil des selbst produzierten Stroms verbrauchen können. Dies liegt daran, dass Produktion und Bedarf nicht immer zeitlich beieinander liegen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Strom zu speichern, müssen Sie den nicht benötigten Überschuss einspeisen.
Die erste Option, die der Volleinspeisung, ermöglicht es Ihnen, für jede ins Netz eingespeiste KWh ein festes Einkommen zu erhalten. Wenn die Leistung Ihrer Anlage 30 kWp übersteigt, müssen Sie diese Einkünfte jedoch versteuern.
Wenn Sie sich hingegen für den Eigenverbrauch entscheiden, können Sie Ihre Stromrechnung senken, da Sie weniger Energie aus dem Netz beziehen.
Wer kauft in Luxemburg Solarstrom ab?
Um den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom weiterzuverkaufen, können Sie frei wählen zwischen den Stromanbietern in Luxemburg, darunter auch SUDenergie. Es gibt zwei Vergütungsarten:
- ein vom Staat festgelegter Einspeisetarif
- ein variabler Tarif, dessen Konditionen der jeweilige Stromlieferant bestimmt
Wenn Sie sich für den festen Einspeisetarif entscheiden, erhalten Sie eine Vergütung, die durch eine großherzogliche Verordnung für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert wird. In diesem Fall schließen Sie einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, der für das Stromnetz bei Ihnen verantwortlich ist, und dem Lieferanten Ihrer Wahl. Die Vertragsdauer ist auf 15 Jahre festgelegt. Die Höhe des Einspeisetarifs hängt vom Datum der ersten Einspeisung und von der installierten Leistung ab. Die geltenden Tarife finden Sie auf der Website der Klima-Agence.
Alternativ können Sie sich für einen variablen Tarif entscheiden, der dann höher oder niedriger als der feste Einspeisetarif sein kann. Häufig handelt es sich dabei um einen dynamischen Tarif, der sich an den Börsenstrompreisen orientiert. Wenn Sie diese Option wählen, verkaufen Sie Ihren Strom zu den Konditionen des Anbieters Ihrer Wahl weiter. Hierzu unterzeichnen Sie einen Stromabnahmevertrag, in dem die Vergütung und die Dauer Ihrer Verpflichtung festgelegt sind.
Sie können zwischen 4 Modellen wählen:
Eigenverbrauch + Einspeisung zum Festpreis
Sie verbrauchen einen Teil des erzeugten Stroms und verkaufen den Überschuss weiter
Eigenverbrauch + Einspritzung mit variabler Rate
Sie verbrauchen einen Teil des Stroms und verkaufen den Rest zu einem variablen Tarif weiter, der vom Lieferanten Ihrer Wahl angeboten wird
Gesamteinspritzung mit fester Rate
Sie verkaufen Ihren gesamten Strom weiter, ohne ihn selbst zu verbrauchen
Gesamteinspritzung mit variabler Rate
Sie verkaufen Ihren gesamten Strom zu einem vom gewählten Lieferanten angebotenen Tarif weiter
Die feste Einspeisevergütung wird durch die großherzogliche Verordnung vom 12. April 2019 für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert. Wenn Sie sich für eine variable Einspeisevergütung entscheiden, erfolgt diese nach den Konditionen des jeweiligen Lieferanten.
Mit dem Abschluss eines Stromabnahmevertrags mit variabler Vergütung verzichten Sie auf die Möglichkeit, vom staatlich garantierten Einspeisetarif zu profitieren.
Beachten Sie, dass die staatlichen Zuschüsse zu Ihren Investitionskosten je nach gewählter Option unterschiedlich ausfallen.
Modell | Einspeisetarif + Vertragsdauer | Staatlicher Zuschuss zu den Investitionskosten |
---|---|---|
Eigenverbrauch + Einspeisung mit festem Tarif | staatlich garantierter Vergütungssatz für 15 Jahre | 20 % |
Eigenverbrauch + Einspeisung mit variablem Tarif | Tarif und Dauer variieren, je nach Konditonen des Lieferanten | 50 % |
Volleinspeisung mit festem Tarif | staatlich garantierter Vergütungssatz für 15 Jahre | 20 % |
Volleinspeisung mit variablem Tarif | Tarif und Dauer variieren, je nach Konditonen des Lieferanten | 20 % |
Ob für eine neue PV-Anlage oder für eine Altanlage nach Ablauf des staatlich garantierten Einspeisetarifs, SUDenergie bietet Ihnen attraktive Konditionen für die Abnahme Ihres Solarstroms.
Der von uns angebotene Preis orientiert sich am durchschnittlichen Marktpreis für Solarstrom. Als Referenz dient der MW Solar-Kurs der Deutschen Börse, d.h. der Preis, der im Monatsdurchschnitt für die kWh Solarenergie gezahlt wird. Der MW Solar-Preis wird spätestens 10 Werktage nach Ende des Produktionsmonats veröffentlicht. Er wird in ct/kWh ausgedrückt.
Der Einspeisetarif, den wir Ihnen für die kWh Strom anbieten, ist der MW-Solarpreis multipliziert mit dem Faktor 0,82.
Unabhängig von der Menge des weiterverkauften Stroms berechnen wir eine feste monatliche Gebühr von 4,50 € pro Produktionsmonat.
Ein Angebot erhalten
Um ein Angebot für die Abnahme Ihres Solarstroms zu erhalten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe folgender Informationen:
- installierte Leistung der PV-Anlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Name des Vertragsnehmers
- POD-Nummer
- Adresse des Produktionsortes
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an, wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar: (+352) 55 66 55 1