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Meine Stromrechnung verstehen

Die verschiedenen Bestandteile Ihrer Rechnung

Der Preis, den Sie für Ihren Strom zahlen, besteht aus drei Hauptkomponenten, von denen nur ein Teil vom Lieferanten bestimmt wird:

 

1. Der Strompreis im engeren Sinne  

Dies ist der Preis, den Ihr Lieferant, in diesem Fall SUDenergie, verlangt, um die Lieferung und Vermarktung des von Ihnen verbrauchten Stroms zu finanzieren. Dieser Preis setzt sich zusammen aus einem variablen Anteil, der sich nach Ihrem Verbrauch berechnet (15,99 Cent pro kWh) sowie aus einer festen monatlichen Gebühr von 3,50 €.

 

2. Vom Staat erhobene Steuern und Abgaben

Jeder Verbraucher zahlt eine Steuer auf seinen Stromverbrauch und trägt ferner zum Ausgleichsmechanismus bei. Die Höhe der gesetzlichen Tarife und Abgaben variiert je nach Verbrauch:

KategorieStromsteuerBeitrag zum Ausgleichsmechanismus

Kategorie A: Jahresverbrauch von ≥ 25.000 kWh

0,1 ct/kWh

-11,55 ct/kWh

Kategorie B: Jahresverbrauch von > 25.000 kWh

0,05 ct/kWh

0,15 ct/kWh

Beitrag zum Ausgleichsmechanismus

Um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern, verlangt die nationale Regulierungsbehörde von bestimmten Elektrizitätsunternehmen, diese Energie zu einem festen Preis von den Erzeugern zu kaufen. In den meisten Fällen ist der Preis, den sie für den Rückkauf zahlen, jedoch höher als der, den sie erhalten, wenn sie die Energie auf dem freien Markt weiterverkaufen. Um diese zusätzlichen Kosten auszugleichen, hat die Regulierungsbehörde einen Ausgleichsmechanismus eingerichtet, der durch die von allen Verbrauchern gesammelten Beiträge finanziert wird. Auf Ihrer Rechnung finden Sie daher einen Betrag, mit dem Sie sich an dieser Initiative beteiligen.

Allerdings sind die Beiträge zum Ausgleichsfonds derzeit für Kunden der Kategorie A negativ. Dabei handelt es sich um eine der Fördermaßnahmen der Regierung zur Stabilisierung der Strompreise, um Haushalten vor dem Hintergrund der Energiekrise zu helfen. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 31. Dezember 2024.

 

3. Netznutzungskosten

Dieser Teil wird für den Netzbetreiber erhoben, der den Strom vom Produktionsstandort zu Ihnen nach Hause transportiert. Die Netzentgelte und die feste monatliche Gebühr (die unter anderem die Zählermiete beinhaltet) werden von der nationalen Regulierungsbehörde ILR  (Institut Luxembourgeois de Régulation) genehmigt.