Monatlicher Grundpreis für den Zugang zum Niederspannungsnetz
Der monatliche Grundpreis für den Zugang zum Niederspannungsnetz gehört zu den zusätzlichen Servicetarifen für die Netznutzung, die von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Der Preis beinhaltet die Verwaltungskosten, den Bezug der Entnahmeleistung sowie die Kosten in Verbindung mit dem Zählerbetrieb. Die Höhe hängt von der Anschlussleistung ab:
Stärke pro Phase (A) | Berechneter Total pro Monat (€) |
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40 | 15,16 |
50 | 17,51 |
63 | 26,72 |
80 | 30,72 |
100 | 35,42 |
Beitrag zum Ausgleichsmechanismus
Der Beitrag zum Ausgleichsmechanismus, dessen Beträge jährlich über eine Verordnung der nationalen Regulierungsbehörde ILR verabschiedet werden, wird von jedem Verbraucher erhoben. Ziel ist es, die zusätzlichen Einkaufskosten der Netzbetreiber auf alle Verbraucher zu verteilen, wenn diese Strom zurückkaufen, der aus erneuerbaren Quellen oder aus Blockheizkraftwerken mit hoher Leistung hergestellt wurde und der dadurch von einer festen Vergütung profitiert. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge zum Ausgleichsfonds derzeit für Kunden der Kategorie A negativ sind. Dabei handelt es sich um eine der Fördermaßnahmen der Regierung zur Stabilisierung der Strompreise, um Haushalten vor dem Hintergrund der Energiekrise zu helfen. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 31. Dezember 2024.
Kategorie A ≤ 25.000 kWh pro Jahr | Kategorie B > 25.000 kWh pro Jahr |
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-11,55 ct€ / kWh | 0,15 ct€ / kWh |