Zählergebühren Niederspannung
Die Zählergebühr gehört zu den zusätzlichen Servicetarifen für die Netznutzung, die von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Die Höhe hängt von der Anschlussleistung ab:
Stärke pro Phase (A) | Berechneter Total pro Monat (€) |
---|---|
40 | 5,90 |
50 | 5,90 |
63 | 11,72 |
80 | 11,72 |
100 | 11,72 |
Netznutzungsgebühr
Die nachstehenden Tarife gelten für Kunden mit einem kommunizierenden Smart Meter und werden auf der Grundlage der vom Netzbetreiber zugewiesenen Referenzleistung berechnet. Die für einen analogen Zähler geltenden Tarife entnehmen Sie bitte den Informationen Ihres Netzbetreibers.
Referenzleistungsstufe (kW) | Grundgebühr (€/Monat) |
---|---|
3 | 11,11 |
7 | 19,27 |
12 | 29,46 |
17 | 39,65 |
27 | 60,03 |
43 | 92,64 |
70 | 147,66 |
100 | 208,80 |
* wird auf das Gesamtvolumen angewendet
** wird zusätzlich angewendet für Volumen, das die Referenzleistung überschreitet. Beachten Sie bitte, dass es für Nachtspeicherheizungen besondere Tarife gibt; nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Beitrag zum Ausgleichsmechanismus
Der Beitrag zum Ausgleichsmechanismus, dessen Beträge jährlich über eine Verordnung der nationalen Regulierungsbehörde ILR verabschiedet werden, wird von jedem Verbraucher erhoben. Ziel ist es, die zusätzlichen Einkaufskosten der Netzbetreiber auf alle Verbraucher zu verteilen, wenn diese Strom zurückkaufen, der aus erneuerbaren Quellen oder aus Blockheizkraftwerken mit hoher Leistung hergestellt wurde und der dadurch von einer festen Vergütung profitiert. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge zum Ausgleichsfonds derzeit für Kunden der Kategorie A negativ sind. Dabei handelt es sich um eine der Fördermaßnahmen der Regierung zur Stabilisierung der Strompreise, um Haushalten vor dem Hintergrund der Energiekrise zu helfen.
Kategorie A ≤ 25.000 kWh pro Jahr | Kategorie B > 25.000 kWh pro Jahr |
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-3,76 ct€ / kWh | 0,15 ct€ / kWh |