Was sich auf Ihrer Stromrechnung verändert hat
Vor Kurzem haben wir bei SUDenergie die Stromrechnungen für Januar verschickt. Sie werden bemerkt haben, dass die Gebühren, die Sie für den Transport der Energie zu sich nach Hause bezahlen, anders berechnet werden, als Sie es aus der Vergangenheit kennen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Luxemburg eine neue Struktur für die Netzgebühren.
Wir wissen, dass solche Änderungen Fragen aufwerfen können. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, was sich geändert hat und wie sich diese Änderungen auf Ihre Stromrechnung auswirken.
Bisher: Ein Tarif, der nur den Verbrauch berücksichtigte
Bis Ende 2024 wurden die Netzgebühren nach der tatsächlichen Menge an Strom berechnet, die Sie verbrauchten – also in Kilowattstunden (kWh). Es gab keine Berücksichtigung von Verbrauchsspitzen. Das heißt, auch wenn mehrere energieintensive Geräte gleichzeitig liefen und das Netz dadurch stärker belasteten, hatte das keine direkten Zusatzkosten zur Folge.
Da jedoch die Elektrifizierung der Gesellschaft immer weiter voranschreitet, steigen auch die Strommengen, die durch das Netz fließen. Diese Entwicklung lässt sich momentan noch gut steuern, aber in den kommenden Jahren könnte sie deutlich zunehmen. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden und unnötige Investitionen in den Ausbau der Netzkapazitäten zu vermeiden, ist es wichtig, den Verbrauch besser zu verteilen und Spitzenlasten zu reduzieren.
Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat
Seit Januar 2025 gilt eine neue Netzgebührenstruktur in Luxemburg, die die Nutzung des Stromnetzes effizienter und nachhaltiger gestalten soll. Die neue Struktur setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen.
Der feste Teil:
- eine monatliche Grundgebühr, die sich nach der sogenannten Referenzleistung richtet, die der Netzbetreiber Ihnen zugeteilt hat
- Zählergebühren und Mietkosten für den Zähler
Der variable Teil:
- eine Verbrauchsgebühr, die weiterhin nach dem Stromverbrauch in kWh berechnet wird
- ein zusätzlicher Aufschlag, falls Ihre Referenzleistung überschritten wird. Der Aufschlag wird für jede Kilowattstunde berechnet, mit der die Referenzleistung überschritten wird
Was ist die Referenzleistung?
Die Referenzleistung ist ein Schwellenwert in Kilowatt (kW), der Ihnen von Ihrem Netzbetreiber auf Basis Ihres Stromverbrauchsverhaltens der letzten 12 Monate zugewiesen wurde.
Aus der Referenzleistung ergibt sich die Höhe der monatlichen Grundgebühr. Übersteigt Ihr Stromverbrauch die zugewiesene Referenzleistung, wird für jede darüber liegende kWh ein Überschreitungszuschlag berechnet.
Was bedeutet das für Sie?
Der Hauptunterschied zur alten Tarifstruktur liegt in der Einführung der Referenzleistung. Diese wird für die Berechnung Ihrer monatlichen Grundgebühr verwendet, und bei Überschreitung entstehen zusätzliche Kosten.
Auch wenn es selten vorkommen dürfte, dass die Nutzung von Haushaltsgeräten die Referenzleistung von 3 kW überschreitet, so kann jeder einzelne durch ein bewusstes Verhalten dazu beitragen, die Netzstabilität zu erhalten und den Energieverbrauch zu optimieren.